Bienen: Verfolgungsrecht des Eigentümers
Gute Nachrichten für alle Bienenstockbesitzer: Fliegt das Volk mal aus, ist man bei der holprigen Verfolgung über Stock und Stein zumindest rechtlich auf sicherem Boden: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Eigentümer umfassende Verfolgungsrechte zu.